Letzte Ă„nderung: 16. April 2012

Aufgaben und Ziele

Das Forschungszentrum Technikrecht e.V. wurde im Frühjahr 1996 von Juristen aus der Wissenschaft sowie der richterlichen und der anwaltlichen Praxis als gemeinnütziger Verein gegründet. Dem waren vielfältige einschlägige Forschungen und Veranstaltungen an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin vorausgegangen. Die satzungsmäßige Aufgabe des Vereins ist es, das deutsche, europäische, ausländische und internationale Technikrecht zu erforschen, zu erörtern und seine praktische Anwendung zu fördern. Dabei sollen insbesondere auch interdisziplinäre Ansätze verfolgt werden, um den Gedankenaustausch zwischen der Rechtswissenschaft, den Natur- und Technikwissenschaften zu befördern. Eine Kooperation mit juristischen, naturwissenschaftlichen, technischen, wirtschaftlichen und politischen Institutionen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung ist ausdrücklich angestrebt. Das Forschungszentrum möchte darüber hinaus eine Brücke schlagen zwischen den vielfältigen technikwissenschaftlichen Forschungen und praktischen Anwendungen.

Das Technikrecht ist zwar ein eminent wichtiger Bestandteil der Rechtsordnung, gleichwohl ist die gezielte wissenschaftliche Bearbeitung des Themas in Deutschland, aber auch in anderen Ländern, bislang nur vereinzelt erkennbar. Dies hat seinen Grund auch darin, dass zahlreiche Rechtsmaterien Bezüge zum Technikrecht aufweisen, das Technikrecht sich also bislang eher als "Querschnittsmaterie" darstellt und deshalb bislang als eigener Forschungsgegenstand kaum, sondern fast nur im Zusammenhang mit anderen Rechtsmaterien gesehen worden ist. Technikrechtliche Aspekte weisen nicht nur die vorwiegend einschlägigen Bereiche des Geräte- und Anlagensicherheitsrechts auf. Auch das Umweltrecht, das Stoffrecht (Chemikalienrecht, Arzneimittelrecht etc.), das Arbeitsschutzrecht, das Verkehrsrecht, das Telekommunikationsrecht und nicht zuletzt das Datenschutzrecht sind Materien, die weitgehend vom Technikrecht beeinflußt werden.

Technische - und damit auch technikrechtliche - Fragen erheben sich in nahezu allen Lebensbereichen, sei es im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr mit seinen neuen Entwicklungen, sei es in der Telekommunikation, der Computer- oder Gentechnologie.

Die zunehmende Technisierung aller Lebensbereiche macht es notwendig, das Technikrecht nicht - wie bisher überwiegend geschehen - als "Annex" zu anderen Rechtsgebieten zu begreifen (und dementsprechend peripher zu behandeln). Geboten ist vielmehr eine umfassende Analyse des Bereichs des Rechts der Technik, um übergreifende Strukturen und Entwicklungslinien herausarbeiten zu können. Dabei ist insbesondere auch die Entwicklung des Technikrechts auf europäischer und internationaler Ebene in den Blick zu nehmen, die das nationale Technikrecht in zunehmender Weise beeinflußt. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit des Forschungszentrums soll in der Erforschung der technischen Normung im nationalen, europäischen und internationalen Bereich liegen. Des Weiteren will der Verein auch die Rechtsvergleichung auf dem Gebiet des Technikrechts pflegen.

Der Verein "Forschungszentrum Technikrecht e.V." hat es sich zum Ziel gesetzt, an der Aufarbeitung technikrechtlicher Fragestellungen von praktischer wie auch grundsätzlicher Bedeutung mitzuwirken. Dabei wird das Recht nicht nur als Begrenzung der technischen Entwicklung begriffen, sondern vielmehr als Rahmen für künftige Entwicklung und Anwendung: Technikrecht als Technikvoraussetzung.

Der Verein läßt sich dabei von den Prinzipien der wissenschaftlichen Innovation und Präzision, der fachlichen Gründlichkeit und der juristischen Objektivität leiten. Der Verein soll sich in institutionalisierter Form und in unvoreingenommener Weise mit grundsätzlichen Fragen aus den angesprochenen Rechtsgebieten, aber auch mit aktuellen Einzelfragen befassen. Dies kann in Form von Studien, Aufsätzen, Monographien, Dokumentationen und Gutachten, aber auch in Form von Tagungen und Symposien geschehen. Damit sollen nicht nur Antworten auf aktuelle umweltrechtliche Fragen gesucht und gegeben werden. Der Verein hat darüber hinaus auch das Ziel, durch seine Arbeit auch einen rechtspolitischen Beitrag zu der künftigen Entwicklung des Technikrechts zu leisten.

Der Verein nimmt seine Aufgaben in wissenschaftlicher Unabhängigkeit wahr. Die Gemeinnützigkeit des "Forschungszentrums Technikrecht e.V." ist anerkannt. Seinen Sitz hat der Verein in eigenen Räumen der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Hausvogteiplatz 5-7. Der Verein errichtet eine alle angesprochenen Aspekte des Technikrechts umfassende Bibliothek, die auch den Mitgliedern des Vereines zur Benutzung offenstehen soll. Angesichts der schweren Finanzkrise der Universitäten, die auch gerade den Bibliotheksbestand trifft, erscheint eine solche, ständig aktualisierte Bibliothek als dringend notwendig. Darüber hinaus sollen aus den Mitteln des Vereins insbesondere wissenschaftliche Mitarbeiterstellen finanziert werden, die den Verein bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen.